
Obwohl das schweizerische Mitwirkungsgesetz vorsieht, dass Unternehmen mit
mindestens 50 Arbeitnehmenden über eine Arbeitnehmervertretung (ANV)
verfügen können, verzichten heute noch viele Firmen auf diese arbeitsklimafördernde
und produktivitätswirksame Form der Mitarbeitereinbindung. Andere Unternehmen
wiederum mit bestehender ANV nützen
nicht das ganze Potential der betrieblichen Mitwirkung aus, was mitunter bis
zur Infragestellung der ANV durch das Personal führen kann.
SBN Services berät Unternehmen, welche eine ANV als Partner wünschen
oder einen
grösseren Nutzen aus der betrieblichen Mitwirkung anstreben.
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