Arbeitnehmervertretung
Human Resources
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SBN Services

SBN Services - Praxisorientierte Beratung für Human Resources im Bereich betriebliche Mitwirkung ... damit sie nicht zur Alibi-Übung verkommt.

Obwohl das schweizerische Mitwirkungsgesetz vorsieht, dass Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmenden über eine Arbeitnehmervertretung (ANV) verfügen können, verzichten heute noch viele Firmen auf diese arbeitsklimafördernde und produktivitätswirksame Form der Mitarbeitereinbindung. Andere Unternehmen wiederum mit bestehender ANV nützen
nicht das ganze Potential der betrieblichen Mitwirkung aus, was mitunter bis zur Infragestellung der ANV durch das Personal führen kann.

SBN Services berät Unternehmen, welche eine ANV als Partner wünschen oder einen
grösseren Nutzen aus der betrieblichen Mitwirkung anstreben.

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